FAQ

Hier sind die häufigsten Fragen mit passenden Antworten zu finden

Wie kann ich Termine machen?

Sie können an allen drei Standorten Termine telefonisch oder persönlich vereinbaren. Unsere Anmeldung ist Montag bis Donnerstag von 8.00 – 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 – 14.00 Uhr besetzt. Außerhalb dieser Zeiten sowie am Wochenende können Sie uns gerne eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen. Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück.

Halten Sie bitte bei der telefonischen Terminvereinbarung Ihr Rezept bereit, damit wir alle relevanten Informationen aufnehmen können.

Beachten Sie bitte, dass die Therapieverordnung (bei gesetzlich Versicherten) Ihre Gültigkeit verliert, wenn zwischen Ausstellungsdatum und erstem Termin mehr als 28 Tage und bei dringendem Bedarf mehr als 14 Tage liegen.

Bei Ihrem ersten Termin bitten wir Sie, etwa 10 Minuten vor Terminbeginn an der Anmeldung zu erscheinen, um unseren Aufnahmebogen auszufüllen. Sie erhalten zusätzlich einen Ausdruck Ihrer vereinbarten Termine.

Muss ich etwas bezahlen?

Gesetzlich ist festgelegt, dass Sie für Heilmittelverordnungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages, sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro (pro Verordnung) leisten müssen. Selbstverständlich wird dies quittiert.

Die fällige Zahlung aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine „Praxisgebühr“ sondern eine Zuzahlung und ist im Sozialgesetzbuch V geregelt (§ 32 Abs. 2 i. V. m. § 61 Satz 3 SGB V). Dieser Betrag verbleibt nicht bei uns, sondern wird an die Krankenkasse abgeführt !

Beispiel:

Eine Verordnung über 6 x Krankengymnastik (Primärkasse wie AOK, BKK, IKK, LKK ; SeeKK oder Knappschaft)

Rezeptgebühr: 10 Euro

10% des Rezeptwertes: 9,45 Euro

Gesamtzuzahlung: 19,45 Euro (für alle sechs Behandlungen zusammen).

Die Zuzahlung des Rezeptwertes kann nach verschriebener Behandlungsart variieren.

Die Zuzahlung ist in der Regel bei Antritt der Behandlung in bar fällig.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit. Wenn Sie einen Befreiungsausweis Ihrer Krankenkasse besitzen, bitten wir Sie diesen zur Vorlage bei uns mitzubringen.

Bei Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG), sowie bei Privatverordnungen, sind keine Zuzahlungen zu leisten.

Bei Privatverordnungen bekommen Sie im Anschluss eine Rechnung über die geleisteten Behandlungen.

Was muss ich mitbringen ?

Zu Ihrer ersten Behandlung bringen Sie bitte folgendes mit:

• die ärztliche Verordnung z.B über Krankengymnastik

• ein großes Handtuch

• eine kurze Hose/Leggings für die körperliche Untersuchung

• falls vorhanden den ärztlichen Befund, MRT Befunde, Nachbehandlungspläne usw.

Für Krankengymnastik am Gerät und Medizinische Trainingstherapie bringen Sie bitte folgendes mit:

• Sportbekleidung und Turnschuhe

• großes Handtuch

Wo kann ich parken ?

An unserem Standort an der Roggenmühle stehen Ihnen insgesamt 8 Parkplätze zur Verfügung. Davon ist einer ein Behindertenparkplatz. Die Parkplätze liegen direkt vor der Praxis und sind dementsprechend gekennzeichnet.

An unseren Standorten am Steintorwall und am Fallersleber Tore haben wir leider keine eigenen Parkplätze. Allerdings gibt es diverse Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.

Wechseln die Therapeuten ?

Therapeutische Kontinuität ist für den Heilungsverlauf wichtig. Grundsätzlich absolvieren Sie deshalb alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten. Damit die Behandlungen auch bei Urlaub oder Krankheit Ihres Therapeuten weitergeht, werden Sie in dieser Zeit von einem anderen Therapeuten betreut.

Wir achten darauf, dass Sie insgesamt von maximal zwei verschiedenen Personen behandelt werden. Eine enge Kommunikation zwischen behandelnden Therapeut*innen ist dabei selbstverständlich.

Wie sage ich einen Termin ab ?

Unsere Praxen sind Bestell- / Terminpraxen, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen individuelle, feste Behandlungstermine.

Daher bitten wir unsere Patient*innen ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig – mindestens 24 Std. vorab – abzusagen. Bei versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen (gilt zu Praxiszeiten und an Arbeitstagen Mo. – Fr.) haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.

Sollten Sie versäumen, nicht oder nicht rechtzeitig Ihre Termine abzusagen, sind wir gehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).

Privat und Beihilfe versicherte Patient*innen werden die erbrachten Heilmittelleistungen persönlich in Rechnung gestellt.

Sie erhalten selbstverständlich einen Ersatztermin, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.

Wie lange dauert eine Behandlung ?

Die Behandlung in unseren Praxen dauert in der Regel 15-25min. Dies gilt für Therapieformen wie z.B. Manuelle Therapie oder Krankengymnastik.

Die Dauer für eine reguläre Massage beträgt 15min.

Eine Therapieeinheit Krankengymanstik am Gerät beträgt 60min.

Bei der manuellen Lymphdrainage wird die Zeit der Behandlung von Ärzt*innen vorgegeben (30,45 oder 60min).